Der Vorstand informiert:
Nutzung der städtischen Sporthallen / Hygienekonzept
An alle Sparten, die Sporthallen der Stadt Lübeck nutzen:
Auf dieser Seite findet ihr das Nutzungskonzept für Sporthallen der Stadt Lübeck. Die Vorgaben sind
unbedingt einzuhalten!
Der Vorstand bittet alle Übungsleiter:innen, den Punkt 6 des Nutzungskonzepts „Weitere Voraussetzungen“
besonders zu beachten.
Jeder Übungsleiter:in muss dem Vorstand des TSV Schlutup im Vorwege schriftlich bestätigen, dass er die
Vorgaben gelesen hat und diese einhält. Das Formular der Bestätigung ist ebenfalls auf dieser Seite zu finden.
Bitte sendet eure Bestätigung per EMail an: wwittkopp@t-online.de
Werner Wittkopp
2. Vorsitzender / Corona Beauftragter
Nutzungskonzept der Stadt Lübeck
Bestätigungsformular Übungsleiter:innen
Kontaktfreies Training im Freien auf den Sportanlagen des TSV Schlutup
ohne Kunstrasenplatz
Der Vorstand des TSV Schlutup gibt folgende Richtlinien für den Übungsbetrieb bekannt:
- Unbedingtes einhalten der Abstandsregelung von 2m
- Jeder Übungsleiter ist verpflichtet alle Übungsstundenteilnehmer in einer Liste zu erfassen (s.h. Homepage). Jede Liste ist nach der Übungsstunde durch den Übungsleiter, unterzeichnet, im Briefkasten des TSV zu hinterlegen.
- Die Zusammensetzung der Übungsgruppen muss immer von den Personen konstant bleiben.
- Sportgeräte (Bälle sind verboten) sind nach jeder Übungsstunde zu desinfizieren. Die Hände sind vor jeder Übungsstunde zu desinfizieren. Jedem Übungsleiter wird Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt, für das er verantwortlich ist.
- Toiletten / Duschen und Umkleideräume bleiben geschlossen.
Vorsorglich weist der Vorstand daraufhin, dass bei nicht Einhaltung der Vorgaben die jeweilige Gruppe vom Übungsbetrieb ausgeschlossen wird. Auch wird der Vorstand keine Bußgelder, wegen des Verstoßes zahlen. Hier haftet der Verursacher.
Der Vorstand