Vereinsbeitrag

Für Vereinsmitglieder oder solche, die es werden wollen, haben wir eine eigene Mailadresse eingerichtet. Dort bearbeiten wir Aufnahmeanträge, Änderungen oder sonstige Mitteilungen.

Für telefonische Anfragen ist das Büro mittwochs von 18:30 bis 20:30 Uhr besetzt.

☏  0451   400 79 24

✉ mitglieder@tsv-schlutup.de

Beitragstabelle des TSV Schlutup Stand 04.04.2025
Bei Anmeldung eines Mitgliedes erheben wir eine einmalige Aufnahmegebühr von 10,00 Euro. Die angegebenen Beiträge werden monatlich, bzw. vierteljährlich per Lastschrift eingezogen.

BeitragsartQuartals-
Zahlung
Monats-
Zahlung
Erwachsene60,00 €20,50 €
Kinder bis 6 Jahre21,00 €7,50 €
Jugendliche 7-18 Jahre (25 J.) *128,50 €10,00 €
Bildungspass/-Karte BuT
0-18 Jahre ab 01.06.2025
direkte Abrechnung mit dem Bildungsträger bei Vorlage15,00 €
Erwachsene
(Schwimmen)
69,00 €23,50€
Kinder bis 6 Jahre
(Schwimmer)
21,00 €7,50 €
Jugendliche 7-18 Jahre (25 J.) *1
(Schwimmen)
36,00 €12,50 €
Erwachsene Herzsport/Qi-Gong ab 01.09.2375,00 €25,50 €
Passive Mitgliedschaft12,00 €4,50 €
Aufnahmegebühr einmalig 10 Euro


*1) Der ermäßigte Beitrag für Jugendliche wird maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gewährt, sofern ein entsprechender Anspruch auf Kindergeld (z.B. wegen Schul- und Berufsausbildung oder Studium) besteht und der Nachweis erbracht wird. Achtung! Eine rückwirkende Ermäßigung ist nicht möglich.

Das Teilhabepaket (auch Bildungspass /-Karte) ist für Kinder unter 18, in einigen Fällen für junge Erwachsene unter 25 Jahren. Der Aktiv-Paß muss bei uns in der Geschäftsstelle im Original vorgelegt werden. Nähere Infos hierzu finden Sie im Flyer der Hansestadt Lübeck „Flyer-Aktiv-Pass“.

Die in einzelnen Sparten erhobenen Zusatzbeiträge und Kursentgelte bleiben hiervon unberührt.

Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit zum Quartal erfolgen. Die Kündigung muss dem Vorstand mindestens 4 Wochen vor Quartalsende schriftlich vorliegen, maßgeblich ist hier das Eingangsdatum. Der satzungsmäßige Beitrag ist bis zum Austrittstermin (Quartalsende) zu entrichten. Bei nicht fristgerechter Kündigung verlängert sich die beitragspflichtige Mitgliedschaft um ein weiteres Quartal.