Neue Bestimmungen für den Sportbetrieb
Neue Corona-Bekämpfungsverordnung
Die Landesregierung hat am 11. Juni 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen – sie gilt ab dem 14. Juni 2021.
Die neue Verordnung kann hier eingesehen werden: Corona-Verordnung
Die Sparten werden gebeten, dass die neuen Bestimmungen in die bestehenden Hygienekonzept eingearbeitet werden. Jeder/e Übungsleiter/in führt bei der Übungsstunde ein Konzept in Papierform bei sich und kann dies bei einer Kontrolle vorzeigen
Alle die noch kein Konzept vorgelegt haben, jetzt aber wieder mit dem Übungsbetrieb anfangen möchten, legen bitte vorher dem Coronabeauftragten des Vereins, Herrn Werner Wittkopp ein Hygienekonzept vor.
Die Neufassung der Verordnung tritt am 14. Juni in Kraft. Sie ist gültig bis zum 27. Juni 2021.
Der Vorstand
14. Juni 2021