Neue Bestimmungen für den Sportbetrieb

Vorstand TSV Schlutup

Vorstand TSV Schlutup informiert

Es dürfen jetzt 10 Personen in der Halle Sport treiben. Die Abstandsregeln entfallen. Hierbei sind die vollständig geimpften sowie die Personen, die nach einer Infektion genesen sind, nicht enthalten. Dieser Personenkreis wird hinzu gezählt.

Bei mehr als 10 Personen in der Halle müssen alle Personen einen gültigen Corona-Test vorweisen können.

Alle Infos aus der Ersatzverkündung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 29.05.21 in Kraft ab 31.05.21 sind hier einzusehen: Corona-Verordnung